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Elternzeitvertretung

Interimslösungen für die schönste Herausforderung der Welt

Geht eine verdiente und wichtige Fachkraft in den Mutterschutz oder in die Elternzeit, hinterlässt sie oft eine ziemliche Lücke im Unternehmen. Diese Arbeitnehmerin oder dieser Arbeitnehmer kann oft nicht so einfach ersetzt werden und wenn, dann eher durch eine Vertretungskraft mit Befristung oder durch eine Teilzeitbeschäftigung. Bei der Deutschen Interim AG finden Sie fachlich hochqualifizierte Interimslösungen als Elternzeitvertretung – schnell, einfach und flexibel.

So finden Sie die beste externe Vertretung für Ihre Elternzeit

Sie haben sich entschieden, einem Kind das Leben zu schenken. Was gibt es Schöneres! Beruflich waren Sie aber auch nicht untätig und haben sich erfolgreich auf eine mittlere oder obere Management-Position entwickelt. Ihr Unternehmen möchte eigentlich nicht auf Sie verzichten. Aber Sie wollen sich die Auszeit nehmen, um ihr Kind in den ersten Monaten bestmöglich zu begleiten. Wir helfen Ihnen mit flexiblen Personallösungen, bis Sie wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren können. Gemeinsam mit Ihnen suchen wir aus unserem Pool von 3.500 Fach- und Führungsexperten Kandidaten, die Ihr Kompetenzprofil am besten vertreten können. Selbstständige Interims-Manager und -Managerinnen sind es gewohnt, sich schnell in ein neues Umfeld einzuarbeiten und sich gut zu integrieren. Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir die Schwerpunkte der Elternzeitvertretung.

Finden Sie schnell und einfach eine Vertretungskraft für die Elternzeit

Die Deutsche Interim AG ist bei der Vertragsgestaltung für das Arbeitsverhältnis für Elternzeitvertretungen sehr flexibel. Die Ersatzkraft kann auf Tagessatz-Basis zum Einsatz zu bringen und räumt die Stelle, sobald die Stammkraft aus der Elternzeit nach BEEG zurück ist. Gerade bei einer längerfristigen Auszeit durch den Arbeitnehmer kann es aber sinnvoller sein, die Elternzeitvertretung als Arbeitnehmerüberlassung zu organisieren oder Kandidaten für eine Festanstellung mit Befristung im Arbeitsvertrag zu suchen. Sprechen Sie uns einfach an. Wir finden gemeinsam heraus, welche Elternzeitvertretung am besten funktionieren kann. Wir wollen, dass Sie Ihre Auszeit mit einem guten Gefühl nehmen - und sich gewiss sein dürfen, mit einem noch besseren Gefühl wieder an ihre Position zurückkehren zu können.

Manager:in anfragen

Möglichkeiten der Elternzeitvertretung

Mutterschutz und Elternzeit nach BEEG sind ein häufiger Sachgrund für eine befristete Voll- oder Teilzeitbeschäftigung nach TzBfG, den Vertragsschluss mit einem externen Dienstleister oder eine Arbeitnehmer-Überlassung. Alle diese Maßnahmen der Elternzeitvertretung sollen das Fehlen der Mitarbeiterin im Mutterschutz oder des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin in Elternzeit abfedern. Beim Dienstleistungsvertrag mit Zweckbefristung rechnet eine externe Interims-Fachkraft meist stunden- oder tageweise ab und ist äußerst flexibel einsetzbar. Bei der Arbeitnehmerüberlassung wird zur Zweckerreichung eine Fachkraft in das Unternehmen eingebunden, bleibt aber rechtlich von der Deutschen Interim AG beauftragt. Beim Arbeitsvertrag mit Befristung in Voll- oder Teilzeit ist die jeweilige Elternzeitvertretung Angestellte/r des Unternehmens. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt aber meist mit der Rückkehr des Mitarbeiters in Elternzeit als Befristungsgrund.

Hohe fachliche Qualifikation und Erfahrung bei Interimsfachkräften

Trotz Befristung im Arbeitsvertrag sind unsere Interims-Elternzeitvertretungen top motiviert und werden alles dafür geben, die Abwesenheit der frischgebackenen Eltern für einen gewissen Zeitraum vergessen zu machen. Finden Sie aus den vielen hundert Kandidaten in unserem Pool die passende Fachkraft oder lassen Sie sich von uns beraten. Ein Anruf bei der Deutschen Interim AG ist Ihr Weg zur richtigen Ersatzkraft für die Elternzeit: +49 (69) 173 20 123-0.

Ihr Weg zur externen Unterstützung während der Elternzeit

1 . Bedarf ermitteln

  • Wann und wie lange ist die Elternzeit geplant?
  • Welche Aufgaben können intern abgedeckt werden, welche extern?
  • Welche Kompetenzen und Erfahrungen muss die Vertretung mitbringen?

2 . Kandidaten vorstellen

  • Abstimmung eines Suchprofils
  • Vorauswahl anhand schriftlicher Profile 
  • Interviews und persönliche Gespräche

3 . Auswahl bestätigen

  • Vertragsform festlegen
  • Einarbeitungs- und Übergabeplan erstellen
  • Begleitung der Elternzeitvertretung durch die Deutsche Interim AG
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Die richtige Vertragsform für Ihre Elternzeitvertretung

Gemeinsam mit Ihnen finden wir die passende Vertragsform für den Einsatz ihrer externen Elternzeitvertretung. Das kann der Dienstleistungsvertrag auf Tages- oder Stundenbasis sein. Das kann ein Einsatz in Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) sein oder der Abschluss eines befristeten Anstellungsvertrages. Nicht jede Option passt immer. Im Gespräch mit Ihnen erarbeiten wir, welche Option(en) für Ihre Vertretung konkret zum Einsatz kommen sollen.

Dienstleistungsvertrag

Der Dienstleistungsvertrag definiert Projekt- und Beratungsziele und wird in der Regel auf Tagessatz- oder Stundenbasis abgerechnet. Der Interim-Manager handelt eigenständig und unabhängig von den Vorgaben betrieblicher Abläufe im Unternehmen. Der Interim Manager trägt das wirtschaftliche Risiko seiner Tätigkeit selbst. Dazu gehören auch Verdienstausfall bei Urlaub und Krankheit und alle Kosten der sozialen Absicherung.

Arbeitnehmer-Überlassung

Die Arbeitnehmer-Überlassung dürfen Unternehmen nur anbieten, wenn sie - wie die Deutsche Interim AG - über eine entsprechende Genehmigung der Bundesanstalt für Arbeit verfügen. Der Vertrag zur Arbeitnehmerüberlassung sieht den Einsatz des Managers beim Kunden-Unternehmen vor und erlaubt auch weisungsgebundene Tätigkeiten, die Teil der betrieblichen Abläufe im Unternehmen sind. Die Kosten und Risiken für Urlaub, Krankheit und die soziale Absicherung trägt die Deutsche Interim AG.

Befristete Anstellung

Die befristete Anstellung ist ein Anstellungsvertrag, den das Unternehmen direkt mit dem Kandidaten vereinbart. Eine direkte Weisungsbefugnis und Einbindung in die betrieblichen Abläufe des Unternehmens ist damit wie bei anderen Angestellten möglich. Die Kosten und Risiken für Urlaub, Krankheit und die soziale Absicherung trägt das Kunden-Unternehmen.

Lassen Sie uns über die Kosten sprechen...

Typischerweise werden Interim Mandate auf Tagessatzbasis abgerechnet. In ca. 85 Prozent der Fälle liegt der Satz zwischen 800 und 1.400 Euro pro Tag. Bezahlt wird immer nur für tatsächliche Einsatztage. Urlaubs- und Krankheitstage gehen voll zulasten des freiberuflichen Interim Managers. Auch zahlt der Interim Manager selbst für Krankenversicherung und Altersvorsorge selbst. Der Arbeitgeber wird also nicht mit Sozialabgaben belastet.

Rechnet man die typischen Einsatztage mit einem mittleren Tagessatz, kommt man trotzdem noch auf ein Budget, das in der Regel deutlich über dem Gehalt einer vergleichbaren Festanstellung liegt.

Wir wissen, dass dies im internen Freigabeprozess unserer Kunden ein Problem darstellen kann. Deshalb arbeiten wir gemeinsam mit Ihnen daran, den Einsatz externer Elternzeitvertretungen so zu planen, dass es in den Budgetrahmen passt.

Sprechen Sie uns an - und wir erarbeiten mit Ihnen eine passende Lösung.

Kosten

So kommen Sie zu einer externen Vertretung für Ihre Elternzeit

Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir den Bedarf für eine externe Elternzeitvertretung. Welche Aufgaben können intern übernommen werden? Um welche Themen soll sich die externe Vertretung während Ihrer Abwesenheit kümmern? Welche Kompetenzen und Erfahrungen müssen die externen Kandidaten mitbringen und welche Vertragsform passt am besten? Fragen, die wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch erörtern.