Was kann ich als KMU tun, wenn die Bank mir die Kreditlinie reduzieren will?
Wird die Kreditlinie reduziert, steckt ein KMU in der Bredouille. Aber nicht jede Maßnahme eignet sich zur Behebung der Illiquidität.
Reduzieren die Banken und Kreditgeber bei Umsatzeinbrüchen die Kreditlinien des Betriebsmittelkredits, kann das schnell zur Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung führen.
Doch was können KMU in einer solchen Situation dagegen tun?
Unsere Expertin meint: von Anfang an auf Transparenz und klare Ziele setzen. Und folgende Schritte einleiten.
1. Die Fortführung prüfen
Zunächst einmal sollten Sie prüfen, ob eine Fortführung des Unternehmens sinnvoll ist, und falls ja, wie die Illiquidität sich beheben lässt.
Mit einem Quick Check lässt sich schnell feststellen, welche Maßnahmen dafür geeignet sein könnten. Denkbar wären etwa
• die Zuführung von weiterem Eigenkapital,
• die Aufnahme eines speziellen Darlehens, z.B. eines kurzfristigen Mikrokredits,
• die Umschuldung, also die Umwandlung kurzfristiger Kredite in langfristige,
oder
• ein konsequentes Mahnwesen.
Andernfalls läge mit der Zahlungsunfähigkeit bzw. der Überschuldung ein Insolvenzgrund vor, der einen Insolvenzantrag nach sich ziehen müsste.
Über die Fortführbarkeit wird dabei auf der Grundlage entsprechender Unterlagen und Nachweise befunden, die Sie zusammenstellen müssen.
Bereits an diesem Punkt sollten Sie gerade als KMU in Erwägung ziehen, professionelle Unterstützung heranzuziehen, nicht zuletzt auch, um die Forderung des StaRUG nach einer Krisenfrüherkennung zu erfüllen.
Ein Quick Check schafft hier jedenfalls nach kürzester Zeit Orientierung und im Ergebnis Klarheit.
2. Einen Liquiditätsplan aufstellen
Stellt sich heraus, dass weder eine Zahlungsunfähigkeit noch eine Überschuldung gegeben ist, sondern eine Fortführung des Unternehmens sinnvoll ist, sollten Sie im nächsten Schritt einen genauen Liquiditätsplan aufstellen.
Der Liquiditätsplan stellt alle Einzahlungen und Auszahlungen innerhalb einer gewissen Planungsperiode einander gegenüber, wodurch mögliche Liquiditätsrisiken schon vorab erkannt werden können.
Insbesondere lässt sich bestimmen, ab wann und in welcher Höhe ein Kontokorrentkredit voraussichtlich nötig wird.
Für die Berechnung der voraussichtlich erforderlichen Höhe des Kontokorrentkredits lassen sich zwar keine Regeln aufstellen, die für alle KMU gleichermaßen gälten. Schließlich unterscheiden sich die vereinbarten Zahlungsmodalitäten sowie das Zahlungsverhalten der Kunden und Lieferanten von Unternehmen zu Unternehmen. Gerade bei produzierendem Gewerbe liegen erhebliche Unterschiede zwischen Einnahmen und Ausgaben vor, denn oftmals wird die Leistung erst später fällig, die Dauerlasten und Vorkosten hingegen unmittelbar.
Doch eine gewisse Rolle werden Kennzahlen wie der Umsatz, der Bestand an Waren, die Größe der Forderungen an Kunden, die Größe der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der Bankkontostand auf jeden Fall spielen.
Übrigens ist spätestens bei der Aufstellung des Liquiditätsplanes bzw. der Berechnung der Höhe des erforderlichen Kontokorrentkredits und faktisch benötigter Mittel professionelle Unterstützung sinnvoll, um gegenüber der Hausbank oder anderen Geldgebern mit belastbaren Zahlen überzeugend aufzutreten.
3. Einen Restrukturierungsplan entwickeln
An die Berechnung der erforderlichen Höhe des Kontokorrentkredits auf der Grundlage des Liquiditätsplan schließt sich die Entwicklung eines Restrukturierungsplans einschließlich eines Finanzplans und Businessplans an. Dabei ist zunächst einmal zu klären:
• Wie soll das künftige Geschäftsmodell überhaupt aussehen?
Darauf aufbauend ist ein Fortführungsplan bzw. neuer Businessplan zu erstellen, der auch die Restrukturierungsmaßnahmen beschreibt, die umzusetzen wären. In diesem Zusammenhang stellen sich weitere Fragen, u.a.:
• Müssen Gläubiger in die Planerstellung mit einbezogen werden?
• Welche Gläubiger sind ggf. bevorrechtigt?
• Ist dabei der Eingriff in Drittsicherheiten möglich?
• Werden mit einer Restrukturierung besondere Vertragsbeendigungsrechte erreicht?
Und schließlich:
• Wer sichert den zwischenzeitlichen Finanzbedarf ab?
4. Den Kapitalbedarf absichern
Zu den Restrukturierungsmaßnahmen, mit denen das Unternehmen stabilisiert und die Liquiditätskrise nachhaltig überwunden werden soll, zählen eventuell Investitionen in die schon bestehenden Geschäftsbereiche oder auch in Unternehmenserweiterungen bzw. in die Erschließung neuer Geschäftsfelder, die zu mehr Umsatz führen sollen.
Das kostet natürlich Geld.
Den entsprechenden Kapitalbedarf sollten Sie also möglichst präzise bestimmen und dann auf dem Kapitalmarkt beschaffen, etwa über Ihre Hausbank oder über die speziell für den Mittelstand aufgelegten Kredite der KfW.
Sollte eine Finanzierung dieser Restrukturierungsmaßnahmen misslingen, würde die Neuausrichtung des Unternehmens in der Konzeptionsphase stecken bleiben.
5. Restrukturierungsmaßnahmen umsetzen
Haben Sie das Kapital beschafft und die Finanzierung gesichert, können Sie sich im fünften und letzten Schritt an die Umsetzung des Restrukturierungsplans mit den vorgesehenen Maßnahmen machen.
Auch als KMU sollten Sie an diesem Punkt ernsthaft erwägen, einen Sanierungsgeschäftsführer bzw. Chief Restructuring Officer (CRO) einzusetzen. Denn ein CRO, der von außen kommt, setzt schmerzhafte und unpopuläre Maßnahmen in der Regel besser um als jemand, der in die Strukturen des Unternehmens persönlich eingebunden ist.
Auf alle Fälle müsste das Mandat im Vorfeld genau definiert werden, um die gegenseitigen Erwartungen zu verdeutlichen. Nicht selten kommt es nämlich vor, dass die Zeit nicht mehr reicht, um die ersten vier Schritte gründlich anzugehen. Dann muss schon im Rahmen des ersten Quick Checks, der die Fortführbarkeit des Unternehmens prüft, unter Beteiligung aller Entscheider ein Handlungsplan mit den erforderlichen Maßnahmen und deren zeitliche Umsetzung erstellt werden.
Denn entscheidend für den Erfolg einer Restrukturierung ist letzten Endes ein ebenso klarer wie rasch erstellter Plan. Andernfalls drohen in der Zwischenzeit weitere Gelder zu verpuffen und die Reorganisation des Unternehmens endet in einer Insolvenz.