Benötigen Sie Unterstützung beim Betriebsübergang ihres Unternehmens oder von Teilen Ihres Unternehmens? Wir haben die passenden Interim Manager Betriebsübergänge, die Ihnen gerne unterstützend zur Seite stehen. Als ein Betriebsübergang bezeichnet man den Vorgang, dass ein Betrieb/Betriebsteil von einem Inhaber, zu einem neuen übergeht. In diesem Fall sind sowohl die Arbeitnehmer betroffen und oft auch die rechtliche Stellung des Betriebsrates. Die rechtlichen Bedingungen zu einem Betriebsübergang sind in § 613a BGB festgelegt. Der Paragraf sichert, dass die Arbeitsverhältnisse beim Betriebsübergang auf den neuen Inhaber übergehen. Gleichzeitig genießen die Arbeitnehmer einen besonderen Schutz und der neue Inhaber hat ihnen gegenüber die gleichen Rechte und Pflichten. Unsere Interim Manager Betriebsübergänge helfen Ihnen gerne, die anfallenden Aufgaben innerhalb Ihres Unternehmens korrekt umzusetzen.
Vorbeugende Maßnahmen durch Interim Management im Bereich Betriebsübergänge
Bei anfallenden Problemen zum Thema Betriebsübergänge beraten wir sie gerne, kontaktieren Sie uns! Wir finden für Sie den passenden Interim Manager Betriebsübergänge, der Ihnen bei verschiedensten Herausforderungen in diesem Bereich zur Seite steht.
Durch die Einstellung eines Interim Experten Betriebsübergänge werden die internen Organisationsentwicklung verändert und durch Maßnahmen, wie u.a.:
- Übergabe der Hauptbelegschaft
- Übergang der Kundschaft / Übertragung der Kundenkartei
- Übergang der materiellen Betriebsmittel
- Berücksichtigung rechtlicher Bestimmungen
- Eintritt des Erwerbers in laufende Verträge
- Regelung der Dauer einer eventuellen Unterbrechung der betrieblichen Tätigkeiten
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