Sie benötigen Hilfe bei der Einigung zwischen Ihrem Unternehmen und dem Betriebsrat? Wir haben die passenden Interim Experten für den Interessenausgleich, die Ihnen gerne unterstützend zur Seite stehen. Interessenausgleiche sind erforderlich, wenn geplante Betriebsänderungen zur Debatte stehen, über die verhandelt werden muss. Ein Interessensausgleich betrifft alle Fragen, die nicht mit dem Sozialplan in Verbindung stehen. Gegenstand des Interessensausgleichs ist daher, ob überhaupt eine Betriebsänderung, also eine Neuausrichtung, durchgeführt wird. Unsere Interim Manager helfen Ihnen gerne, die erforderlichen Maßnahmen innerhalb Ihres Unternehmens schnell umzusetzen.
Vorbeugende Maßnahmen im Falle eines Interessenausgleichs durch Interim Management
Bei Problemen rund um das Thema Interessenausgleich beraten wir sie gerne, kontaktieren Sie uns! Wir finden für Sie den passenden Interim Manager Interessenausgleich, der Ihnen bei verschiedensten anfallenden Herausforderungen zur Verfügung steht.
Durch die Einstellung eines Interim Spezialist Interessenausgleich werden die internen Organisationsentwicklung verändert und durch Maßnahmen, wie u.a.:
- Änderungen der Arbeitsorganisation
- Verhandlungen mit dem Betriebsrat
- Zusammenschluss mit anderen Betrieben
- Richtlinien für die Auswahl der zu entlassenden Arbeitnehmer
- Grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation
- Einführung neuer Arbeitsmethoden
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