Arbeitsrechtliche Begleitung von Restrukturierungen
Arbeitsrecht | Interessenausgleich | Betriebsvereinbarungen
Das Projekt im Überblick
- Unterstützung des Bereichs Labour Relations in einem Logistikkonzern
- Erstellung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
- Interessenausgleich, Sozialplan und Entlassungsmanagement nach Umsatzeinbruch
Auftraggeber des HR Interim Mandates war ein bundesweit agierender Logistikdienstleister mit ca. 5.000 Mitarbeitern. Das Unternehmen hatte in seinem HR-Bereich einen Justiziar ausschließlich für den Bereich „Labour Relations“ etabliert. Dieser Bereich war für die Erstellung von Betriebsvereinbarungen und Verhandlungen mit den lokalen Betriebsräten sowie dem Gesamtbetriebsrat zuständig. Durch zahlreiche Projekte hatte sich ein Bearbeitungsstau ergeben. Die Aufgabe des HR Interim Managers bestand zunächst darin, Betriebsvereinbarungen zu erstellen, um die Rückstände aufzuarbeiten. Die Projektdauer wurde mit 3 Monaten veranschlagt.
Während der Bearbeitung stellte sich heraus, dass ein guter Anteil des Bearbeitungsstaus der sehr (juristisch korrekten) formalen Herangehensweise geschuldet war. Der Interim Manager, der neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt auch über eine langjährige Erfahrung als Personalleiter verfügt, ging in Absprache mit dem Justiziar hier einen anderen Weg. Er band schon während der Erstellung der Betriebsvereinbarungen die im Rahmen der Vereinbarungen betroffene Personen wie Führungskräfte, HR-Mitarbeiter und Betriebsräte ein. Dadurch gelang es deutlich schneller, kritische Themen im Vorfeld zu identifizieren und Wichtiges von Unwichtigen zu trennen. Gerade für die in einem komplexen und schwierigen Umfeld agierenden Betriebsräte war dieser Ansatz sehr willkommen. Die offene und kooperative Herangehensweise führte dazu, dass ein hohes Maß an gegenseitigem Vertrauen entstand. Dies erleichterte die anschließende Verhandlung und Vereinbarung in einem hohen Maße..
Interessenausgleich, Sozialplan und Entlassungsmanagement
Bereits nach 2 Monaten wurde das Interims Mandat verlängert und inhaltlich erweitert. Dem Interim Manager wurden eigenständige Projekte zur Verhandlung mit dem Betriebsräten übertragen. Nachdem in einem Betrieb ein Umsatzeinbruch zu verzeichnen war, führte der Interim Manager bei der notwendigen Betriebsänderung federführend mit der Bereichsleiterin HR die Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan mit dem Betriebsrat. Die operative Umsetzung in Form von Massenentlassungen wurde ihm ebenfalls anvertraut. Dabei kam dem Unternehmen zugute, dass die Anwaltskanzlei des Interim Managers über die notwendigen Ressourcen verfügt, solche betrieblichen Ausnahmesituationen zu begleiten.
Im Anschluss begleitete der Interim Manager noch weitere HR-Projekte des Kunden. Nach insgesamt 24 Monaten wurde das formale Interimmandat beendet. Aber noch heute berät der Manager das Unternehmen bei gelegentlich auftretenden speziellen Fragestellungen oder Kapazitätsengpässen.
Die Vorteile für das Unternehmen liegen auf der Hand. Ein Rechtsanwalt, der die betriebliche Situation und alle Ansprechpartner persönlich kennt und aufgrund der eigenen beruflichen Vita den betrieblichen Alltag kennt, berät effektiver und sachgerechter als der „normale“ externe Anwalt, hat aber auch die notwendige Distanz, um in Unternehmen etablierte Prozesse zu hinterfragen und neue Wege aufzuzeigen.