Schnelle Umsetzung der AÜG-Reform
AÜG | Haustraifvertrag | Umsetzungskonzept
Das Projekt in Stichworten
- Beratung und Unterstützung der Geschäftsführung bei den notwendigen tariflichen Veränderungen zur Umsetzung der Reform zur Arbeitnehmerüberlassung
- Definition, Planung und Umsetzung der anstehenden Veränderungsprozesse
- Moderation und Mediation zwischen den Unternehmensteilen, auch in Konfliktsituationen
- Personalentwicklung durch Schulungen und Wissenstransfer
- Coaching der Führungskräfte bei Umsetzung und Kommunikation nach innen und außen.
Auftraggeber für das Interim Mandat war ein führendes Dienstleistungsunternehmen in der Ingenieursbranche, das in Deutschland und Europa tätig ist. Das Unternehmen sah sich mit der zum 01.04.2017 in Kraft getretenen Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) vor einer gewaltigen Herausforderung. Der bestehende Haustarifvertrag entsprach nur noch bedingt den neuen gesetzlichen Vorgaben. Er hätte bei Fortführung im Wettbewerb zu anderen Dienstleistern einen erheblichen Wettbewerbsnachteil bedeutet. Einer der wichtigsten Gründe dafür: Der Haustarifvertrag sah keine Branchentarifzuschläge vor. Damit hätte nach neun Monaten automatisch das gesetzliche Equal Pay gegriffen. Deshalb drohten namhafte Key Accounts mit Vertragskündigungen und der Streichung aus den Supplier-Listen zum 31.12.2017.
Die Herausforderung war es, das Unternehmen mit seinen über 10.000 externen und ca. 1.000 internen Mitarbeitern in eine komplett neue Tarifumgebung zu führen. Dabei waren die rechtskonforme Umsetzung der AÜG-Reform auf die internen Prozesse und die damit verbundene vertriebliche Neuausrichtung Schwerpunkte der Aufgabe.
Prozesse für Umsetzung der AÜG-Anpassung
Zunächst galt es, die Geschäftsführung des Unternehmens davon zu überzeugen, dass der Wechsel des Tarifpartners für die künftige Wettbewerbsfähigkeit alternativlos ist. Anschließend mussten die Auswirkungen und das Ausmaß der Umstellung auf die jeweiligen Unternehmensbereiche definiert werden. Darunter fielen unter anderem:
- Personalabteilung: Umstellung der Arbeitsverträge der Mitarbeiter
- Lohnbuchhaltung: Änderung der Lohn- und Gehaltsanpassungen
- Vertrieb: Neugestaltung der Kalkulation und Kommunikation intern und in Richtung Kunde
- IT: inhaltliche Anpassung von SAP.
Das enge Zeitfenster von knapp 9 Monaten und die punktgenaue Interaktion zwischen den einzelnen Teilprojekten zählte zu den Herausforderungen. Hauptaufgabe des Interim Managers war die Unterstützung aller Fachbereiche in der Vorbereitung, Umsetzung und Nachbereitung in Bezug auf die korrekte Anwendung des neuen Tarifvertrages und in Bezug auf das neu in Kraft getretene Gesetz. Nur wenige Mitarbeiter im Unternehmen waren mit dem neuen Tarifumfeld und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Praxis vertraut.
Der HR Interimmanager vermittelte die notwendigen Inhalte und initiierte gleichzeitig die notwendigen Veränderungen. Sein hohes Maß an Integrationskraft und Kommunikationsfähigkeit war ein entscheidender Faktor für den Erfolg des Projektes.
Die Integration des neuen tariflichen Umfeldes hatte neben der Vermittlung der inhaltlichen und rechtlichen Themen (mit Unterstützung von Juristen) in die einzelnen Unternehmensbereiche den Schwerpunkt, die einzelnen Abteilungen und deren Führungskräfte in die Lage zu versetzen, diese komplexe Veränderung der gesamten Unternehmensgrundlage sowohl nach innen als nach außen umsetzen und argumentieren zu können. Dabei waren die Beratung der Geschäftsführung und das regelmäßige Kommunizieren des Status Quo ebenso entscheidend wie das Überzeugen und Mitnehmen aller Mitarbeiter vom Vertriebsdirektor bis hin zum Sachbearbeiter auf den unbequemen, aber notwendigen gemeinsamen Weg.