Projektleiter Restrukturierung und Sanierung im Maschinen- und Anlagenbau
Krisenmanagement | Restrukturierung | Sanierung
Das Projekt in Stichworten:
- Projektleiter Restrukturierung und Sanierung im Maschinen- und Anlagenbau
- Sanierungsplan mit Ausgliederungen und Zusammenlegungen erarbeitet
- Verhandlungen über Interessenausgleich, Sozialplan und Transfergesellschaft
- Betriebsrat verweigert innerbetriebliche Einigung – Einigungsstelle eingeschaltet
- Auftraggeber vertagt Entscheidung über den konkreten Weg des Stellenabbaus
Der Interim Manager übernahm bei einem Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus die Verantwortung für die Restrukturierung und Sanierung von einem der beiden Standorte im Südwesten Deutschlands. Eine der wesentlichen Aufgaben war die Anpassung des Personalumfangs an den aktuellen Geschäftsumfang.
Sanierungsplan mit Ausgliederungen und Zusammenlegungen erarbeitet
Der Geschäftsumfang des Standortes hatte sich seit Jahren verringert. Schon seit 6 Jahren musste die Muttergesellschaft über einen Ergebnisabführungsvertrag jährliche Verluste zwischen 2 und 3,5 Mio. € ausgleichen. Die Hauptgründe für die Verluste lagen in einer langjährigen Vernachlässigung der Produktpalette, in einem ineffizienten Innovations- und Projektmanagement, in ungelösten Prozess- und Organisationsproblemen sowie in einer unzureichenden Kommunikation mit den Bestandskunden.
Der Interim Manager erarbeitete gemeinsam mit den Führungskräften einen Sanierungsplan, bei dem es im Kern um 4 Bereiche ging:
- Fertigung und Montage weitestgehend zu Schwestergesellschaften in Ländern mit deutlich niedrigerer Lohnhöhe verlagern
- Ersatzteillager des Standortes mit dem Ersatzteillager der Muttergesellschaft zusammenlegen
- Kaufmännischen Bereich auf einen Standort konzentrieren
- Mitarbeiterzahl von mehr als 200 auf annähernd 130 reduzieren.
Verhandlungen über Interessenausgleich, Sozialplan und Transfergesellschaft
Die Verhandlungen mit dem Betriebsrat und der Gewerkschaft kamen nur schwer in Gang. Das lag unter anderem daran, dass häufig wechselnde Geschäftsführungen in den vergangenen Jahren regelmäßig betont hatten, dass der Standort und seine Belegschaft ungeachtet der Geschäftsentwicklung insgesamt nicht in zur Disposition stünden. Es stellte sich als schwer überwindbare Hürde heraus, den Betriebsrat mit der Begründung abzuholen, dass der Gesellschafter nicht weiter bereit sei, die jährlich auflaufenden Verluste zu decken.
Betriebsrat verweigert innerbetriebliche Einigung – Einigungsstelle eingeschaltet
Die beabsichtigte Personalreduzierung belief sich auf 70 Mitarbeiter/innen. 20 von ihnen sollten das Unternehmen über ein vorgezogenes Freiwilligenprogramm inklusive eines vom Arbeitgeber finanzierten vorzeitigen Renteneintritts verlassen. 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollte betriebsbedingt gekündigt werden. Der Betriebsrat hingegen forderte eine fortwährende – und sozialrechtlich fragwürdige – Kurzarbeitsregelung anstelle der umfassenden Restrukturierung des Standortes. Diese grundsätzliche Unstimmigkeit ließ sich auch nicht durch Rechtsgutachten hinsichtlich der vom Betriebsrat angestrebten Kurzarbeitsregelung auflösen.
Auftraggeber vertagt Entscheidung über den konkreten Weg des Stellenabbaus
Da die innerbetriebliche Einigung nicht möglich war, musste der Weg über die Einigungsstelle gewählt werden. Der Interim Manager leitete aus den für die innerbetriebliche Einigung vorbereiteten Konzepten (Interessenausgleich und Sozialplan) die dafür benötigten Dokumente ab. Auf dieser Grundlage bestätigte die Einigungsstelle die Nachvollziehbarkeit der unternehmerischen Entscheidung, Personal über einen Interessenausgleich abzubauen. Der Arbeitgeber hat daraufhin entschieden, die beabsichtigte Personalreduzierung dennoch auf einem anderen Weg umzusetzen. Zum Mandatsende waren diese Planungen wiederum noch nicht abgeschlossen.