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Sanierungskonzept

Der Erfolg einer Unternehmenssanierung hängt von einem klaren Sanierungskonzept ab.

Bei einer akut existenzbedrohenden Unternehmenskrise sind oft einschneidende Restrukturierungsmaßnahmen nötig, um die Funktionsfähigkeit des Unternehmens wieder herzustellen. Diese sollten aber gut durchdacht sein und die gegenwärtige Lage sollte berücksichtigt werden, ebenso das Einbeziehen der strategischen Ziele. Kurzum: Der Erfolg einer umfassenden Unternehmenssanierung hängt von einem klaren Sanierungskonzept ab.

Ein richtungsweisendes Sanierungskonzept sollte bei einer schonungslosen Darstellung der leistungs- und finanzwirtschaftlichen Situation des kriselnden Unternehmens ansetzen und zunächst die Ursachen der Krise einer detaillierten Analyse unterziehen, das Ausmaß bzw. die Schwere der Unternehmenskrise einschätzen sowie die besonders krisenbehafteten Unternehmensteile identifizieren. Das erlaubt wiederum eine Beschreibung der operativen und strategischen Maßnahmen, mit denen das Unternehmen die akute Unternehmenskrise überwinden und perspektivisch wieder wirtschaftlich werden kann.

Aber das Aufzeigen eines Weges aus einer existenzbedrohenden Unternehmenskrise durch eine Darstellung der Ausgangslage und des Ziels der Unternehmenssanierung ist nur eine Funktion des Sanierungskonzepts. Ein Sanierungskonzept soll nämlich auch eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten der Maßnahmen zur Unternehmenssanierung möglich machen. Schließlich ist nicht auszuschließen, dass die finanzwirtschaftliche Unternehmenskrise bereits so weit fortgeschritten ist, dass ein Insolvenzgrund vorliegt. Aber dann müsste eine Unternehmenssanierung im Rahmen eines Regelinsolvenzverfahrens oder einer Insolvenz in Eigenverwaltung angestrebt werden.

Damit ist das Sanierungskonzept indirekt auch ein Instrument zur Wiedergewinnung des durch die Unternehmenskrise erschütterte Vertrauen der Stakeholder in die Fortführbarkeit des Unternehmens. Das betrifft im Wesentlichen drei Gruppen:

  1. die Leistungsträger unter den Mitarbeitern, die das Unternehmen in der Krise verlassen könnten, aber für die Zeit nach dem anvisierten Turnaround benötigt werden;
  2. Geschäftspartner, die ohne ein schlüssiges Sanierungskonzept die Zusammenarbeit beenden könnten und die Position des Unternehmens so weiter schwächen würden;
  3. die Kapitalgeber, die das Sanierungskonzept in ihre Einschätzung der Sanierungsfähigkeit des Unternehmens mit einfließen lassen.
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Anforderungen an Sanierungskonzepte

Obwohl dem Sanierungskonzept bei der Vorbereitung und Durchführung einer Unternehmenssanierung eine überragende Rolle zufällt, existieren bislang keine gesetzlichen Vorgaben zum Aufbau und Inhalt von Sanierungskonzepten.

Dieser Mangel wird insbesondere beim Scheitern einer Unternehmenssanierung spürbar. Sollte nämlich der Unternehmenssanierung ein in verschiedener Hinsicht defizitäres Sanierungskonzept zugrunde gelegen haben, so könnte das teilweise erhebliche Folgen für die haftbaren Personen haben, die an der misslungenen Unternehmenssanierung beteiligt waren. Dazu zählen etwa die Nichtigkeit des Kreditvertrages und der Sicherheitenbestellung, eine mögliche Insolvenzanfechtung nach § 133 InsO oder Schadensersatzansprüche wegen sittenwidriger Insolvenzverschleppung.

Allerdings hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Reihe von Urteilen, die im Zusammenhang mit misslungen Unternehmenssanierungen ergangen sind, einige Gesichtspunkte zusammengestellt, auf die ein tragfähiges Sanierungskonzept auf jeden Fall eingehen muss:

Demnach müssen aus dem Sanierungskonzept zumindest

•    die tatsächliche Ausgangslage des Unternehmens in der Krise,
•    die vorliegenden Ursachen der Unternehmenskrise,
•    die daraus abgeleiteten Sanierungsmaßnahmen sowie
•    das neue Leitbild des sanierten Unternehmens

klar entnommen werden können.

Diese Punkte stellen so zumindest Minimalanforderungen an ein Sanierungskonzept dar. Diese Anforderungen, die ein Sanierungskonzept auf jeden Fall erfüllen muss, sind verschiedentlich systematisiert worden. So hat zum Beispiel das Institut für die Standardisierung von Unternehmenssanierungen (ISU) “Mindestanforderungen an Sanierungskonzepte” formuliert und “Grundsätze ordnungsgemäßer Sanierungskonzepte” aufgestellt.

Sanierungsgutachten: Stellungnahme zur Sanierungsfähigkeit mit Konzept zur Unternehmenssanierung

Das Sanierungskonzept soll also einen Weg aus der schweren Unternehmenskrise weisen, aber auch die Kapitalgeber und andere Stakeholder von der Sanierungsfähigkeit des Unternehmens überzeugen, und dabei gewissen inhaltlichen Anforderungen genügen.

Angesichts dessen ist es ratsam, sich nicht selbst an der Erstellung eines Sanierungskonzepts zu versuchen, sondern einen unabhängigen Experten damit zu beauftragen. Wird das Sanierungskonzept dabei um ein Gutachten ergänzt, in dem die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens beurteilt wird, das mittels einer entschlossenen Unternehmenssanierung stabilisert werden soll, spricht man nicht mehr von einem Sanierungskonzept, sondern von einem Sanierungsgutachten.

Dass Sanierungsgutachten von einer fachkundigen Person erstellt werden, die vom Unternehmen in der Krise unabhägig ist, hat eine Reihe klarer Vorteile. Neben der Expertise, die in die Beschreibung der Maßnahmen zur Unternehmenssanierung einfließen, ist die Erstellung eines Sanierungsgutachtens aus mindestens zwei Gründen zum Vorteil des krisenbehafteten Unternehmens:

  1. Ein Sanierungsgutachten ist, welches von einem unabhängigen Gutachter erstellt wird, vertrauenswürdig und von hoher Überzeugungskraft für Kapitalgeber und andere Stakeholder.
  2. Ein Sanierungsgutachten minimiert das Risiko haftungsrechtlicher Folgen. Fällt das Gutachten zur Sanierungsfähigkeit nämlich negativ aus, kann sofort die Einleitung eines Insolvenzverfahrens beantragt und die Unternehmenssanierung in diesem Rahmen angestrebt werden. Für den Fall, dass die Unternehmenssanierung misslingt, sind zumindest keine Nachteile zu befürchten, die sich aus einem mangelhaften Sanierungskonzept ergeben würden.

Sanierungsgutachten nach IDW S6

Der Aufbau und Inhalt von Sanierungsgutachten ist wenig vom Gesetzgeber explizit definiert worden, ebenso wie die Inhalte eines einfachen Sanierungskonzepts. Deshalb hat das Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) einen Standard für Sanierungsgutachten entwickelt, an dem man sich bei der Erstellung eines Sanierungsgutachtens orientieren kann.

Dass ein Sanierungsgutachten nach Standard IDW S6 entwickelt worden ist, schützt natürlich nicht per se vor nachteiligen Rechtsfolgen, stellt aber sicher, dass das Sanierungsgutachten einem gewissen Anforderungsminimum genügt. Dieses Minimum wurde von der Rechtssprechung des BGH wiederholt bestätigt, zuletzt am 14. Juni 2018. Auch deshalb erwarten Banken und andere externe Kapitalgeber oft ausdrücklich die Vorlage eines Sanierungsgutachtens nach IDW S6.

Sanierungsgutachten nach IDW S6 weisen eine klare Gliederung auf:

  1. Beschreibung des Unternehmens in der Krise und Zusammenstellung der wichtigsten Unternehmensdaten
  2. Analyse der betriebswirtschaftlichen Unternehmenslage, in der die Ursachen der Unternehmenskrise entwickelt sowie das Ausmaß und die Art der Unternehmenskrise beurteilt wird, um schließlich die kriselnden Unternehmensteile zu identifizieren
  3. Darstellung der Zielvorgabe der Unternehmenssanierung durch Beschreibung des Leitbilds des Unternehmens nach seiner Sanierung
  4. Zusammenstellung bereits erfolgter Sanierungsmaßnahmen sowie Beschreibung der noch zu ergreifenden Sanierungsmaßnahmen
  5. Entwurf eines integrierten Sanierungsplans, der die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen realistisch aufzeigt
  6. Anhang mit Kennzahlen zur Finanzlage, Vermögenslage und Ertragslage des Krisenunternehmens

Indem Sanierungsgutachten nach IDW S6 diese Gesichtspunkte im Detail entwickeln, stellen sie eine belastbare Grundlage für die Beurteilung der Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens sowie für die Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Unternehmenssanierung dar. So gewinnen Sanierungsgutachten nach dem Standard IDW S6 im Idealfall das verlorengegangene Vertrauen der Stakeholder in das Unternehmen in der Krise wieder zurück und eröffnen damit einen Weg aus einer schweren leistungswirtschaftlichen und finanzwirtschaftlichen Unternehmenskrise.

Wer darf Sanierungsgutachten erstellen?

Eine besondere Befugnis oder Lizenz ist zwar nicht erforderlich, um Sanierungsgutachten im Allgemeinen und Sanierungsgutachten nach IDW S6 im Besonderen zu erstellen. Grundsätzlich könnte also jede unabhängige Person mit entsprechendem betriebswirtschaftlichen und juristischen Fachwissen eine gutachterliche Stellungnahme zur Sanierungsfähigkeit des Unternehmens mit einem umfassenden Konzept zur Unternehmenssanierung verbinden.

Doch auf die Expertise eines professionellen Sanierungsberaters zu verzichten, wenn man in einer akut existenzbedrohenden Unternehmenskrise steckt, ist sicherlich nicht von Vorteil. Deshalb sollte eine Beauftragung eines fachkundigen Spezialisten mit der Erstellung eines fundierten Sanierungsgutachten unbedingt in Betracht gezogen werden.

Denn die Inanspruchnahme eines Gutachters hat die bereits genannten Vorteile, dass das Unternehmen mit dem Gutachten ein Instrument zur Stärkung seiner Verhandlungsposition gegenüber Kapitalgebern sowie externen und internen Stakeholdern in die Hände bekommt, das zudem das haftungsrechtliche Risiko minimiert oder möglicherweise gänzlich vermeidet, sollte die weitere Entwicklung einen ungünstigen Verlauf nehmen.

In eine erfahrene Sanierungsberatung zu investieren, lohnt sich auf jeden Fall.

Fazit: Sanierungskonzepte und Sanierungsgutachten zur Unternehmenssanierung

Auch in einer schweren Unternehmenskrise, die akut existenzbedrohend ist, ist ein Unternehmen mit einem klaren Sanierungskonzept oft noch zu retten, falls zügig gehandelt wird. Dabei belegen viele erfolgreiche Unternehmenssanierungen, dass vor allem das von einer unabhängigen fachkundigen Person erstellte Sanierungsgutachten den Ausschlag gegeben hat. Denn die Beachtung eines Standards garantiert die Einhaltung von Minimalanforderungen, und die gutachterliche Einschätzung der Sanierungsfähigkeit des Unternehmens stärkt dessen Position in einer schwierigen Lage.

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Tillmann Peeters

Geschäftsfürender Gesellschafter,
Falkensteg GmbH

Mehr als 15 Jahre Know-how als Sanierungsberater bei finanzwirtschaftlicher und operativer Restrukturierung. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht.
Tilo Ferrari

Tilo Ferrari

Mehrheitsgesellschafter und Vorstand,
Deutsche Interim AG

Mehr als 10 Jahre Erfahrung in der Vermittlung von Fach- und Führungskräten auf Zeit. Dipl.- Betriebswirt und MBA (USA, Japan) in International Management.